Wie in den vergangenen Jahren besteht das zentrale Bildungsprogramm aus zwei Heften und einer Kurzfassung:
Heft 1 richtet sich nach Seminaren, die insbesondere nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Bundesländer und/oder nach den Freistellungsarten §37,6 bzw. §37,7 BetrVG besucht werden können, an alle "Aktiven in Betrieb und Gesellschaft."
Also an aktive Beschäftigte, Vertrauensleute, Betriebsräte sowie SBV- und JAV Mitglieder und an Referent(innen) der IG Metall.
Heft 2 richtet sich ausschließlich an Mitglieder des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung sowie an Mitglieder des Aufsichtsrates.