Tarifvertragsbruch bei Friedrichs & Rath

Tarifvertragsbruch bei Friedrichs & Rath

 

Die Fa. Friedrichs & Rath hat den Beschäftigten für das vergangene Jahr die Hälfte des zusätzlichen Urlaubsgeldes und das sogenannte Weihnachtsgeld nicht gezahlt.

Damit schulden Sie schon jedem Beschäftigten mehr als ein Monatsverdienst.

Im Moment machen die Beschäftigten Ihre Ansprüche geltend und die ersten Klagen sind beim Arbeitsgericht anhängig.

„Die Rechtslage ist eindeutig,“ so Svend Newger, Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall Detmold, „Unsere Mitglieder haben einen tariflichen Anspruch darauf.“

Dies wird auch von der Arbeitgeberseite vor Gericht nicht bestritten.

Schon Mitte 2019 hat die Fa. Friedrichs & Rath über dem Arbeitgeberverband versucht Verhandlungen mit der IG Metall über abweichende tarifliche Regelungen zu führen. Daraufhin hat es für das sogenannte Weihnachtsgeld 2019 eine abweichende Regelung gegeben die von Friedrichs & Rath nicht in Gänze erfüllt wurde.

Anfang 2020 haben die Mitglieder der IG Metall bei der Fa. einstimmig entschieden keine Verhandlungen über eine von der Flächentarifabweichende Verhandlungen zu führen.

Begründung war ein fehlendes tragfähiges Zukunftskonzept der Geschäftsleitung und dass Versprechungen aus der Vergangenheit nicht eingehalten wurden.

Daraufhin hat die Geschäftsleitung einseitig das zusätzliche Urlaubsgeld gekürzt und das Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt.

„Hier wird bewusst Tarifvertragsbruch begangen und Geld verbrannt.“

„Wir empfehlen unseren Mitgliedern Ihre Ansprüche geltend zu machen und so schnell wie möglich Klage zu erheben,“ so Svend Newger weiter.

Die Geschäftsleitung hat nach Information der IG Metall den Beschäftigten die Klage führen, dass zusätzliche Urlaubsgeld gezahlt.

„Auch hier entscheidet die Geschäftsleitung einseitig und willkürlich nach Gutsherrenart wer wann sein Geld bekommt,“ so die IG Metall.

Die IG Metall fordert die Geschäftsleitung der Fa. Friedrichs & Rath auf allen Anspruchsberechtigten die ausstehenden tariflichen Ansprüche unverzüglich auszuzahlen.