Die Leitung der Geschäftsstelle ist der Ortsvorstand. Er besteht aus dem 1. Bevollmächtigten und Kassierer, dem 2. Bevollmächtigten und 13 Beisitzer/innen. Die Wahl des Ortsvorstandes erfolgt in der Delegiertenversammlung. Der Ortsvorstand leitet die Geschäftsstelle im Rahmen der Satzung nach dem vom Vorstand aufgrund der Beschlüsse des Gewerkschaftstages, Beirates und Vorstandes gegebenen Anweisungen, Richtlinien und Vollmachten.
Die Mitglieder des Vorstandes sind: